AGBs

AGB

Stand: 12.02.2026
Anbieter: TWC Kollegen GmbH vertreten durch Timo Rexer und Wolfgang Trollmann

  1. Geltungsbereich, Unternehmerkunden
  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Beratungsleistungen, Workshops, Interim-Management, Coaching, Trainings sowie die Erstellung digitaler Arbeitsergebnisse (z. B. Berichte, Präsentationen, Templates) zwischen uns und unseren Kunden.
  2. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB, Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“).
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
  1. Leistungen, Leistungsumfang, Projektablauf
  1. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, der Beauftragung (z. B. per E-Mail) und ggf. einem Projekt-/Leistungsbeschrieb („Leistungsdokumente“).
  2. Unsere Leistungen sind grundsätzlich Dienstleistungen (kein geschuldeter Erfolg), soweit nicht ausdrücklich Werkleistung mit Abnahme vereinbart wird (siehe Ziffer 8).
  3. Wir dürfen die Leistungserbringung in zumutbarem Umfang anpassen, sofern dies den vereinbarten Zweck nicht gefährdet (z. B. Austausch von Berater:innen bei Krankheit, gleichwertige Qualifikation).
  4. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über die Umsetzung unserer Empfehlungen. Wir schulden keine rechtliche, steuerliche oder sonstige regulierte Beratung, sofern nicht ausdrücklich beauftragt und zulässig.
  1. Vertragsschluss, Einzelbeauftragungen
  1. Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
  • schriftliche oder textförmige Annahme unseres Angebots (z. B. E-Mail), oder
  • Beauftragung einzelner Leistungen (Einzelbeauftragung) und unsere Bestätigung in Textform, oder
  • Beginn der Leistungserbringung nach Beauftragung.
  1. Rahmenverträge gelten nur, wenn sie ausdrücklich abgeschlossen wurden; Einzelbeauftragungen können darauf Bezug nehmen.
  1. Einbeziehung dieser AGB (Website)
  1. Diese AGB sind unter https://twc-kollegen.de/agb abrufbar.
  2. Sie werden Vertragsbestandteil, wenn wir den Kunden spätestens bei Vertragsschluss auf die AGB hinweisen und der Kunde die Möglichkeit hat, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
  1. Mitwirkungspflichten des Kunden
  1. Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Der Kunde sorgt für zeitnahe Entscheidungen und Freigaben.
  3. Verzögerungen, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten. Vereinbarte Termine verschieben sich angemessen.
  1. Vergütung, Reisekosten, Abrechnung, Verzug
  1. Vergütung nach Vereinbarung im Angebot/Leistungsdokument, insbesondere:
  • Tagessatz: 2.000 EUR pro Person/Tag (netto), oder
  • Stundensatz: 250 EUR pro Stunde (netto), oder
  • individuelle Pauschalen/Retainer nach Vereinbarung.
  1. Reise- und Nebenkosten trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart. Abrechnung erfolgt nach Beleg oder gemäß vereinbarter Reisekostenregelung.
  2. Rechnungen sind fällig innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen:
  • im B2B-Verkehr: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB),
  • im Fall, dass ausnahmsweise Verbraucher betroffen wären: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).
  1. Wir dürfen nach angemessener Ankündigung Leistungen vorübergehend aussetzen, wenn der Kunde trotz Mahnung in Verzug ist und die Aussetzung zumutbar ist. [
  1. Termine, höhere Gewalt
  1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.
  2. Bei Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs (z. B. Krankheit, Ausfall von Verkehr/IT, behördliche Maßnahmen, Streik, höhere Gewalt) verschieben sich Leistungspflichten für die Dauer der Störung zzgl. angemessener Anlaufzeit.
  1. Dienstleistung vs. Werkleistung, Abnahme
  1. Dienstleistungen: Bei Dienstleistungen schulden wir die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg.
  2. Werkleistungen (nur wenn ausdrücklich vereinbart): Bei ausdrücklich als Werk vereinbarten Leistungen erfolgt eine Abnahme.
    • Der Kunde prüft das Werk innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe.
    • Mängel sind in Textform zu rügen.
    • Erfolgt keine fristgerechte Rüge wesentlicher Mängel, gilt die Abnahme als erfolgt.
  1. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
  1. Wir behalten alle Rechte an Methoden, Know-how, Standardbausteinen, Templates und Vorlagen, die wir bereits vor Projektbeginn hatten oder projektunabhängig entwickeln.
  2. Der Kunde erhält an den im Projekt erstellten Arbeitsergebnissen („Arbeitsergebnisse“) nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Nutzung für eigene Geschäftszwecke.
  3. Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Bearbeitung/Weiterentwicklung über die interne Nutzung hinaus bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform.
  1. Vertraulichkeit
  1. Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags.
  2. „Vertraulich“ sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Preise, Strategien, Unterlagen, Konzepte, Reports, sowie nicht öffentliche Informationen über Kunden/Prozesse.
  3. Ausnahmen gelten für Informationen, die (a) bereits öffentlich bekannt sind, (b) rechtmäßig ohne Verstoß bekannt wurden oder (c) aufgrund Gesetzes/behördlicher Anordnung offenzulegen sind (dann vorherige Information soweit zulässig).
  4. Diese Pflichten gelten auch nach Vertragsende.
  5. Referenznennung/Logo: nur mit vorheriger Zustimmung.
  1. Einsatz von Subunternehmern
  1. Wir dürfen qualifizierte Subunternehmer/Freelancer einsetzen.
  2. Der Kunde wird vor Einsatz informiert und kann aus wichtigem Grund widersprechen.
  3. Wir bleiben Vertragspartner des Kunden und verantwortlich für die Leistungserbringung.
  1. Haftung
  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Wir haften unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  4. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  1. Gewährleistung/Mängel
  1. Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass der Kunde Mängel unverzüglich in Textform anzeigt.
  2. Wir dürfen zunächst nacherfüllen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder – bei erheblichen Mängeln – zurücktreten.
  3. Für Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Regeln; ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.
  1. Laufzeit, Kündigung
  1. Projektverträge enden mit Leistungserbringung.
  2. Bei laufender Beratung/Retainer gelten die im Angebot vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  1. Datenschutz, Auftragsverarbeitung
  1. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter https://twc-kollegen.de/datenschutz
  2. Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten (z. B. Kunden- oder Mitarbeiterdaten beim Kunden), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gem. Art. 28 DSGVO.
  1. Schlussbestimmungen
  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten das Amtsgericht Darmstadt, sofern der Kunde Kaufmann ist oder einer der in Ziffer 1.2 genannten Rechtsträger.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  4. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.

 

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